Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die
Convince GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
(nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Convince GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der
Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Convince GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB
beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil,
als Convince GmbH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Convince GmbH
in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
2 Leistungen von Convince GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Convince GmbH unterstützt Unternehmen bei der Suche nach qualifizierten
Mitarbeitern. Dazu werden verschiedene Methoden eingesetzt, wie Stellenanzeigen, Jobbörsen,
Personalberater, Social Media, sowie das erstellen, schalten und optimieren von
Werbeanzeigen auf Meta (Facebook & Instagram).
(2) Convince GmbH bietet nicht nur Personalvermittlungsdienste an, sondern erstellt auch
mobiloptimierte Landing-Pages, die einen nutzerfreundlichen Bewerbungsprozess gewährleisten
und Kandidaten eine einfache und reibungslose Erfahrung bieten.
(3) Zuletzt bietet Convince GmbH im Bereich Personalbeschaffung und Mitarbeitergewinnung
für den Kunden, je nach Auswahl, standardisierte oder individuelle onlinebasierte Beratungs-
und Marketingdienstleistungen an, vor allem in der Form von bezahlten Werbeanzeigen. Sofern
nicht anders schriftlich vereinbart, liefert Convince GmbH einen Service und nicht ein
konkretes Produkt oder Werk. Speziell ist Convince GmbH nicht dafür haftbar, ob der
Kunde infolge der Beratung oder Dienstleistung mehr Bewerber oder potenzielle Mitarbeiter
anziehen kann. Die Kosten für Werbeanzeigen – „Werbebudgets“ – auf externen Plattformen wie
Facebook, Google, LinkedIn usw. müssen vom Kunden getragen werden.
(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß
auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und
verhindert damit die Leistungserbringung durch Convince GmbH, bleibt der
Vergütungsanspruch von Convince GmbH unberührt. In Bezug auf Coaching- und
Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten
Erfolgs. Die Dienstleistungen von Convince GmbH insoweit unterfallen dem
Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder Coaching
handelt.
(5) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Convince GmbH durch angemessene
Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere
Convince GmbH die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von
Convince GmbH zur Verfügung stellen.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Convince GmbH aus
diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit
abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(7) Convince GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Convince GmbH und dem Kunden kann fernmündlich
(Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Convince GmbH und dem Kunden durch
übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Convince GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Convince GmbH erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Convince GmbH ist grundsätzlich bei
Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Convince GmbH ist anders
lautend. Eine Convince GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf
auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird,
hat der Kunde Convince GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches
SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:
Convince GmbH, Holzstraße 2
40221 Düsseldorf Paderborn und deren Erfüllungsgehilfen werden
ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN: DE36 4726 0121 8362 8441 00
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
von Convince GmbH, Holzstraße 2
40221 Düsseldorf und deren Erfüllungsgehilfen auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei
die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im
SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Convince GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende
Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen
werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten
Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Convince GmbH zu überweisen und die
durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Convince GmbH ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern
(Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.
5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht
kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt
diese 3 Monate.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Convince GmbH beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Convince GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei Convince GmbH vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Convince GmbH sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
Convince GmbH im Verzug, ist Convince GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich
zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Convince GmbH wird die gesamte Vergütung,
die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend
zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
7 Erfüllung
(1) Convince GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Convince GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe
Dritter zu bedienen.
(2) Ist Convince GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von
Convince GmbH unberührt.
8 Verhalten & Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Convince
GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen,
sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus
ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion
entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden
Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und
inhaltlich uneingeschränkt.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Convince GmbH
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich
anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an
Convince GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
10 Haftung
(1) Convince GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Convince GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Convince GmbH nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahren entsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer
Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie LinkedIn, Facebook oder Google nach ihren
Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu
löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Convince GmbH nicht.
(4) Werbe- und Marketingkampagnen, die Convince GmbH für den Kunden erstellt und
durchführt, werden vor Veröffentlichung vom Kunden überprüft und freigegeben. Für die
Inhalte der Werbe- und Marketingkampagnen haftet der Kunde.
11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Convince GmbH
die Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt Convince GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die TTDSG und
das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Convince GmbH hat
diese Verstöße zu verantworten.
12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung von Convince GmbH maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von
Convince GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Convince
GmbH.
AGB Stand 30.12.cls_em5iFF0x