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AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Convince Personal mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) Convince Personal schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Convince Personal als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Convince Personal ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Convince Personal in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

  • 2 Leistungen von Convince Personal / Mitwirkung des Kunden

(1) Convince Personal unterstützt Unternehmen bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern. Dazu werden verschiedene Methoden eingesetzt, wie Stellenanzeigen, Jobbörsen, Personalberater, Social Media, sowie das erstellen, schalten und optimieren von Werbeanzeigen auf Meta (Facebook & Instagram).

 (2) Convince Personal bietet nicht nur Personalvermittlungsdienste an, sondern erstellt auch mobiloptimierte Landing-Pages, die einen nutzerfreundlichen Bewerbungsprozess gewährleisten und Kandidaten eine einfache und reibungslose Erfahrung bieten.

(3) Zuletzt bietet Convince Personal im Bereich Personalbeschaffung und Mitarbeitergewinnung für den Kunden, je nach Auswahl, standardisierte oder individuelle onlinebasierte Beratungs- und Marketingdienstleistungen an, vor allem in der Form von bezahlten Werbeanzeigen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, liefert Convince Personal einen Service und nicht ein konkretes Produkt oder Werk. Speziell ist Convince Personal nicht dafür haftbar, ob der Kunde infolge der Beratung oder Dienstleistung mehr Bewerber oder potenzielle Mitarbeiter anziehen kann. Die Kosten für Werbeanzeigen – „Werbebudgets“ – auf externen Plattformen wie Facebook, Google, LinkedIn usw. müssen vom Kunden getragen werden.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Convince Personal, bleibt der Vergütungsanspruch von Convince Personal unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs. Die Dienstleistungen von Convince Personal insoweit unterfallen dem Dienstvertragsrecht, sofern es sich dabei um konzeptionelle Arbeiten und/oder Coaching handelt.

(5) Der Kunde hat die Leistungserbringung von Convince Personal durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird insbesondere Convince Personal die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern von Convince Personal zur Verfügung stellen.

(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Convince Personal aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

(7) Convince Personal ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Convince Personal und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Convince Personal und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. 

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Convince Personal angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Convince Personal erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Convince Personal ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Convince Personal ist anders lautend. Eine Convince Personal erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde Convince Personal nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:

Convince Personal, Elsässer Weg 13a, 33102 Paderborn und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Convince GmbH, Speditionsstraße 6, 40221 Düsseldorf und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

(4) Convince Personal stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Convince Personal zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Convince Personal ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc.) einziehen zu lassen.

  • 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Innerhalb dieser besteht kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate. 

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

  • 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Convince Personal beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Convince Personal eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Convince Personal vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Convince Personal sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Convince Personal im Verzug, ist Convince Personal berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Convince Personal wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

  • 7 Erfüllung

(1) Convince Personal wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Convince Personal ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Convince Personal gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Convince Personal unberührt.

  • 8 Verhalten & Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Convince Personal zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

  • 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Convince Personal nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Convince Personal über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

  • 10 Haftung

(1) Convince Personal haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Convince Personal nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Convince Personal nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie LinkedIn, Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Convince Personal nicht.

(4) Werbe- und Marketingkampagnen, die Convince Personal für den Kunden erstellt und durchführt, werden vor Veröffentlichung vom Kunden überprüft und freigegeben. Für die Inhalte der Werbe- und Marketingkampagnen haftet der Kunde.

  • 11 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Convince Personal die Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Der Kunde stellt Convince Personal von der Haftung wegen Verstößen gegen die TTDSG und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Convince Personal hat diese Verstöße zu verantworten.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Convince Personal maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Convince Personal. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Convince Personal.

AGB Stand 30.12.2022

Convince Personal